Informationen zur Einstellung des Supports für Windows 7 aus Sicht der im VDDS organisierten Hersteller von Praxisverwaltungssoftware
Microsoft hat sich verpflichtet, 10 Jahre Produktsupport für Windows 7 bereitzustellen, das am 22. Oktober 2009 veröffentlicht wurde. Nach Ablauf dieser 10 Jahre wird Microsoft den Support für Windows 7 einstellen.
Der Support für Windows 7 endet am 14. Januar 2020. Anschließend sind weder technische Unterstützung noch Softwareupdates über Windows Update zum Schutz des PCs verfügbar. Microsoft empfiehlt dringend, vor Januar 2020 zu Windows 10 zu wechseln, um Situationen zu vermeiden, in denen Sie Service oder Support benötigen, der nicht mehr verfügbar ist.
Viren und andere Schadsoftware haben damit leichteres Spiel. Daten könnten möglicherweise ausgespäht werden und in falsche Hände gelangen. Ohne Internetverbindung ist das Risiko zwar geringer, aber Schadsoftware kann auch über USB-Sticks oder andere Datenträger auf vom Internet getrennte Rechner gelangen. Viele Praxen setzen USB-Sticks für die Übertragung von Abrechnungsdateien vom Praxisnetz zu einem Internetrechner ein.
Die Einstellung des Supports für Windows 7 durch Microsoft bedeutet nicht, dass die Praxissoftware nicht weiter auf einem Windows 7 Rechner läuft. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Hersteller Funktionen nutzen würde, die es erst in den neueren Windowsversionen gibt.
Generell gilt, dass ein Sicherheitsrisiko für jeden mit dem Internet verbundenen Rechner besteht, wenn dieser nicht durch geeignete Maßnahmen geschützt wird (aktueller, aktiver Virenschutz/Firewall). Weiterhin kann das Risiko minimiert werden, indem der Rechner nur für Praxiszwecke genutzt wird und auf die Installation von Fremdsoftware und auf die Verbindung mit dem Internet verzichtet wird.
Was bedeutet die Einstellung des Windows 7 Supports von Microsoft für die Online-Abrechnung der Praxen ab dem 14. Januar 2020
Hat der Windows 7 Rechner eine Verbindung mit dem Internet, ist ein Umstieg auf ein aktuelleres Betriebssystem empfehlenswert. Ein Angebot für die Umstellung des Betriebssystems seines Rechners kann der Arzt/Zahnarzt von seinem Softwarehersteller bzw. von seinem Hardwarelieferanten/Systembetreuer einholen. Den Auftrag zur Umrüstung erteilen die Ärzte/Zahnärzte.
Dies kann Lizenzkosten für das neue Betriebssystem, Dienstleistungsgebühren und erforderlichenfalls auch Kosten für leistungsfähigere Hardware nach sich ziehen.
Wenn die Praxis ein digitales Röntgensystem einsetzt, sollte sie sich auf jeden Fall zuvor beim Hersteller erkundigen, ob dieses auch unter einem neuen Betriebssystem lauffähig ist.
Informationen zur Einstellung des Supports für Windows XP aus Sicht der im VDDS organisierten Hersteller von Praxisverwaltungssoftware
Am 8. April 2014 hat Microsoft den Support für Windows XP und somit die Lieferung von Sicherheitsupdates für das Betriebssystem Windows XP eingestellt. Viren und andere Schadsoftware haben damit leichteres Spiel. Daten könnten möglicherweise ausgespäht werden und in falsche Hände gelangen. Ohne Internetverbindung ist das Risiko zwar geringer, aber Schadsoftware kann auch über USB-Sticks oder andere Datenträger auf vom Internet getrennte Rechner gelangen. Viele Praxen setzen USB-Sticks für die Übertragung von Abrechnungsdateien vom Praxisnetz zu einem Internetrechner ein.
Die Einstellung des Supports für Windows XP durch Microsoft bedeutet nicht, dass die Praxissoftware nicht weiter auf einem XP-Rechner läuft. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Hersteller Funktionen nutzen würde, die es erst in den neueren Windowsversionen gibt.
Generell gilt, dass ein Sicherheitsrisiko für jeden mit dem Internet verbundenen Rechner besteht, wenn dieser nicht durch geeignete Maßnahmen geschützt wird (aktueller, aktiver Virenschutz/Firewall). Weiterhin kann das Risiko minimiert werden, indem der Rechner nur für Praxiszwecke genutzt wird und auf die Installation von Fremdsoftware und auf die Verbindung mit dem Internet verzichtet wird.
Was bedeutet die Einstellung des Windows XP-Supports von Microsoft für die Online-Abrechnung der Praxen ab April 2014
Hat der XP-Rechner eine Verbindung mit dem Internet, ist ein Umstieg auf ein aktuelleres Betriebssystem empfehlenswert. Ein Angebot für die Umstellung des Betriebssystems seines Rechners kann der Arzt/Zahnarzt von seinem Softwarehersteller bzw. von seinem Hardwarelieferanten/Systembetreuer einholen. Den Auftrag zur Umrüstung erteilen die Ärzte/Zahnärzte. Dies kann Lizenzkosten für das neue Betriebssystem, Dienstleistungsgebühren und erforderlichenfalls auch Kosten für leistungsfähigere Hardware nach sich ziehen. Wenn die Praxis ein digitales Röntgensystem einsetzt, sollte sie sich auf jeden Fall zuvor beim Hersteller erkundigen, ob dieses auch unter dem neuen Betriebssystem lauffähig ist. Derzeit sind nicht alle digitalen Röntgensysteme auf Windows 7 oder Windows 8 lauffähig.
Telematikinfrastruktur: VDDS Mitgliedsunternehmen arbeiten beim Ausbau mit
Berlin, 03.12.2013 – Auf Basis einer europaweiten Ausschreibung beauftragte die gematik heute die letzten noch ausstehenden Komponenten zur Erprobung der Telematikinfrastruktur. Die Zuschläge erhielten das Telekommunikationsunternehmen T-Systems International GmbH sowie die Bietergemeinschaft Booz & Company GmbH, CompuGroup Medical AG und KoCo Connector AG. Bereits in der letzten Woche war der Systemintegrator arvato Systems GmbH mit dem Aufbau eines sicheren Netzes als Plattform für die geplante Praxiserprobung in zwei Testregionen beauftragt worden.
Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen der Gematik.