Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren soll künftig nur noch online mittels der Telematikinfrastruktur erfolgen. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes und sicheres Netz, zu dem nur registrierte Anwender (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Ein wesentliches Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, dass medizinische Informationen, welche für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sind.
Telematikinfrastruktur in der Dentalbranche
Auch die Dentalbranche stand und steht vor neuen Herausforderungen. Um die Kommunikation zwischen Zahnarztpraxen, den kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu optimieren, bedarf es eines neuen, digitalen Ansatzes. Zu diesem Zweck fordert der Gesetzgeber die Einführung der sogenannten Telematikinfrastruktur in allen Zahnarztpraxen Deutschlands. Die Telematikinfrastruktur ist ein Intranet – also ein geschlossenes Netz – welches größtmögliche Sicherheit bieten soll.
Versicherten-Stammdatenmanagement (VSDM)
Aber was genau soll dieses neue Online-System bewirken? Im Grunde genommen soll es den Akteuren im Gesundheitswesen die Arbeit erleichtern. Vorerst soll ein Praxisverwaltungssystem (PVS) online mittels der Telematikinfrastruktur die Versicherten-Stammdaten abgleichen. Ziel der Umstellung ist es, die Versicherten-Stammdaten der Patienten besser zu organisieren.
Dieses System nennt man deshalb Versicherten-Stammdatenmanagement (VSDM). Zu den Stammdaten gehören unter anderem personenbezogene Daten des Patienten, also Name, Geburtsdatum, Adresse usw.
Es wird außerdem geprüft, ob der Versicherte tatsächlich bei der Krankenkasse versichert ist. Die Daten werden über die elektronische Gesundheitskarte, die inzwischen jeder gesetzlich Krankenversicherte besitzt, eingelesen. Mithilfe des neuen Online-Systems werden diese mit den Informationen der Krankenkasse abgeglichen und – falls notwendig und möglich – sofort aktualisiert. Dieser Online-Datenabgleich ist nur einmal im Quartal erforderlich.
Technische Voraussetzungen der Telematikinfrastruktur
Wir beginnen mit einer kurzen Erklärung zu den technischen Voraussetzungen in der Zahnarztpraxis. Was wird benötigt, damit das neue System überhaupt angeschlossen werden kann? Wir stellen die einzelnen Komponenten vor, die für die Umstellung benötigt werden und wo diese beantragt oder bestellt werden können.
Für die Nutzung der Telematikinfrastruktur benötigen Dentalpraxen:
- den elektronischen Praxisausweis SMC-B
- den elektronischen Zahnarztausweis, auch elektronischer Heilberufsausweis eHBA genannt
- das E-Health-Kartenterminal
- einen Konnektor
- einen VPN-Zugangsdienst
- eventuell zusätzlich ein mobiles Kartenlesegerät
Elektronischer Praxisausweis SMC-B (Security Module Card-Typ B)
Mit dem elektronischen Praxisausweis – auch SMC-B genannt – wird die Praxis als Ganzes autorisiert und als Teilnehmer in der Telematikinfrastruktur identifiziert. Das umfasst alle dazugehörigen Zahnärzte und zahnmedizinischen Mitarbeiter, die in der Praxis tätig sind. Es ist also eine Art Identitätskarte für Zahnarztpraxen die der Telematikinfrastruktur belegt, dass eine autorisierte Praxis auf den Server zugreift. Der elektronische Praxisausweis kann in zwei Varianten genutzt werden: Einmal im typischen Chipkartenformat oder als Plug-in Karte, ähnlich einer SIM-Karte bei Mobiltelefonen. Der elektronische Praxisausweis wird in das E-Health-Kartenterminal gesteckt und verbleibt dort.
Den elektronischen Praxisausweis können Praxen bei einem zugelassenen Anbieter über das Internetportal ihrer KZV beantragen. Sobald die Karte von der KZV freigegeben wurde, gibt der Anbieter diese direkt an die Praxis mit der notwendigen Information zur Aktivierung aus.
Elektronischer Zahnarztausweis / elektronischer Heilberufsausweis eHBA
Die zweite neue Komponente, welche für die Nutzung der Telematikinfrastruktur benötigt wird, ist der elektronische Zahnarztausweis / elektronische Heilberufsausweis eHBA. Im Gegensatz zum elektronischen Praxisausweis, mit dem die gesamte Zahnarztpraxis autorisiert wird, gilt der elektronische Zahnarztausweis ausschließlich für den Zahnarzt als einzelne Person.
Der Zahnarztausweis bietet die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur. Anwendungsgebiete sind beispielhaft das elektronische Rezept, der elektronische Arztbrief oder ein papierloser elektronischer Antrag an die Krankenkasse. Der elektronische Zahnarztausweis wurde im Laufe des Jahres 2019 ausgegeben. Die Beantragung erfolgte jedoch nicht wie beim Praxisausweis über die KZV, sondern bei der Landeszahnärztekammer.
E-Health-Kartenterminal
Ein weiterer Baustein des neuen Systems ist das E-Health-Kartenterminal. Da das alte Kartenlesegerät nur für den Offline Modus ausgelegt ist, musste dieses ausgetauscht werden. Das neue E-Health-Kartenterminal ist beinahe identisch mit dem alten, doch ermöglicht es zusätzlich den Online-Zugriff via Konnektor auf die Versicherten-Stammdatenserver.
Konnektor
Als weiteres neues Gerät in der Praxis wird ein Konnektor benötigt. Dieser ist mit dem neuen E-Health-Kartenterminal sowie dem Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden. Der Konnektor arbeitet auf einem deutlich höheren, zertifizierten Sicherheitsniveau als ein herkömmlicher DSL-Router. Der Konnektor stellt die Verbindung zu den zentralen Datenservern über eine verschlüsselte Verbindung her.
VPN Zugangsdienst
Zu guter Letzt wird ein VPN Zugangsdienst benötigt. Der VPN Zugangsdienst stellt die gesicherte Verbindung zwischen der Zahnarztpraxis und den Versicherten-Stammdatenservern her. Diese Verbindung kann jedoch nur über zertifizierte Konnektoren erfolgen. Dentalpraxen sollten sich mit ihrem Anbieter abstimmen, inwieweit der Konnektor für den VPN Zugangsdienst geeignet ist. Damit man sich überhaupt bei einem VPN Zugangsdienst registrieren kann, braucht man den freigeschalteten Praxisausweis.
Die Vorteile der Telematikinfrastruktur
- Vereinfachung und Verschlankung von Prozessen in der Praxis
- Zeitersparnis durch die Vereinfachung von Kommunikationsprozessen
- Nutzung valider und verifizierter Patientenstammdaten
- Verbesserte Entscheidungsgrundlagen auf Basis eines sicheren Austauschs umfassenderer Behandlungsdaten und von Patienten erfasster Werte
- Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
- Vergütung der Anwendung von E-Health-Diensten (z. B. Notfalldatenmanagement)
- Rechtsverbindliche elektronische Unterschrift
Die Einführung der Telematikinfrastruktur ist ein zentrales Thema für das gesamte Gesundheitswesen. Einmal mehr müssen alle Beteiligten in die Zukunft investieren, damit der technische Fortschritt zu Entlastungen in den Zahnarztpraxen führen kann.
Quellen: kzbv.de, zm-online.de
Autor: summ-it