Der elektronische Medikationsplan (eMP) stellt allen an der Medikation Beteiligten bei der ambulanten oder stationären Versorgung Daten zur Verfügung, die für die Arzneimitteltherapie-Sicherheit relevant sind. Der eMP-Datensatz umfasst persönliche Versichertenangaben, Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen sowie Kommentarfelder zum interdisziplinären Informationsaustausch aller beteiligten Heilberufsangehörigen.
Elektronischer Medikationsplan (eMP) = BMP der nächsten Generation
Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) soll in einheitlich standardisierter Form umfassend, übersichtlich und patientenverständlich die aktuelle Medikation des Versicherten abbilden. Dem Versicherten soll damit ein verständlicher und wiedererkennbarer Einnahmeplan zur Verfügung gestellt werden, der ihn in der richtigen Anwendung seiner Medikation unterstützt.
Mit dem eMP wird der Medikationsplan inhaltlich erweitert und digital verfügbar gemacht: Künftig kann er auf Wunsch des Patienten – statt in Papierform ausgehändigt – direkt als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert werden. Das wird die Verfügbarkeit sowie die Aktualisierung des Medikationsplans erheblich erleichtern. Zu beachten ist, dass der eMP umfangreicher ist als der BMP.
Elektronischer Medikationsplan auf der eGK
Der eMP-Datensatz wird auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten gespeichert. Die Medikationsdaten und die medikationsrelevanten Informationen können automatisiert zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS) genutzt werden, sofern die Praxissoftware diese Funktion zur Verfügung stellt.
Es handelt sich beim eMP also um eine digitale, auf der eGK gespeicherte Erweiterung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Auf Grundlage eines eMP kann ein aktueller Medikationsplan in Papierform zur Patienteninformation ausgestellt werden.
Bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln findet ein Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Apotheker über den E-Medikationsplan alle notwendigen Angaben zu den Medikamenten, die ein Patient einnimmt. Darüber hinaus enthält der E-Medikationsplan medikationsrelevante Informationen, die wichtig sind, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, z.B. über Allergien.
Nur Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Mitarbeiter dürfen den E-Medikationsplan lesen. Sie benötigen hierfür das Einverständnis des Patienten.
Voraussetzungen für den elektronischen Medikationsplan (eMP):
- e-Health-Konnektor – Konnektor-Modul eMP,
- PVS-Modul eMP
- elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
- weiteres Kartenterminal
Der VDDS setzt Standards
Mit einer ganzen Reihe von Schnittstellen unterstützt der VDDS die sichere und verlässliche Vernetzung sowie den Datenaustausch zwischen den Teilnehmern. Der VDDS verfügt über eigene Schnittstellen, die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen und teilweise auch frei verfügbar sind. Er arbeitet zusätzlich aktiv an der Spezifikation von Schnittstellen mit, die außerhalb des Verbandes entstehen.
Ohne Standards und Schnittstellen wäre der Datenaustausch und –abgleich zwischen Praxen, Kliniken und Krankenkassen nicht möglich.
Quellen: kzbv.de, bundesaerztekammer.de
Autor: summ-it