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Slider Leistungen - VDDS - Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen e.V.

Eine der Hauptaufgaben des VDDS ist es, in
verschiedenen Arbeitsgruppen Softwarestandards zu definieren.

LEISTUNGEN FÜR ZAHNMEDIZINER.

DER VDDS -

AzP-Schnittstelle

Schnittstelle zum Austausch zahnärztlicher Patientendaten

Für die AzP-Schnittstelle wurden Teile der Schnittstelle VDDS-transfer modifiziert. Dies betrifft den Komplex der Stammdaten, der um die Patientendokumentation erweitert wurde. Dabei wurden die Inhalte der VDDS-transfer Schnittstelle nach aktuellen Gesichtspunkten überarbeitet.

Zusätzlich zur verbalen Beschreibung wurde das XML-Schema zur Beschreibung der AzP-Schnittstelle erarbeitet. Die alte Datenform der Schnittstelle behält dabei komplett ihre Gültigkeit und das Schema wurde so entwickelt, dass eine Umwandlung der Daten aus der VDDS-transfer Datenform in XML und umgekehrt möglich ist. Entsprechende Tools für die Umwandlung sind geplant.

Die Gründe für diese Vorgehensweise sind:

  • Es ist politisch schwierig, eine proprietäre Schnittstelle marktübergreifend zu positionieren. Eine XML-Schnittstelle findet eine bessere Akzeptanz.
  • XML kann automatisiert verarbeitet und leicht geprüft werden.
  • Die Erfahrungen mit VDDS-transfer sollten beachtet werden und sich in der aktuellen Schnittstelle widerspiegeln.
  • Das Format vom VDDS-transfer hat bei großen Datenmengen den Vorteil der Kompaktheit – bei XML kommt ein nicht zu vernachlässigender Overhead hinzu. Die Koexistenz beider Formate schließt die Vorteile beider Verfahren ein.
  • Die VDDS-Mitglieder können ihren bestehenden Export anpassen und müssen nicht zwangsweise auf XML umstellen.

Die Schnittstelle ist weitgehend spezifiziert, aktuell werden die letzten Unstimmigkeiten zwischen XSD und Word-Dokumentation beseitigt. Die Dokumente werden in Kürze allen Interessenten zur Verfügung gestellt.

Im Zuge der AzP-Schnittstelle haben sich folgende Probleme herauskristallisiert:

  • Länderkennung an der Adresse: Mit der Spezifikation des XSD der eGK durch die gematik wurde in Version 5.2 die Länderkennung harmonisiert. Es wird die Codierung gemäß Anhang 8 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) verwendet. Da sich die Länderkennung durch alle Schnittstellen des VDDS zieht, sollte diese einheitlich für alle Schnittstellen festgelegt werden.
  • Die Darstellung des Zahnbefundes wurde noch komplett aus VDDS-transfer übernommen. Dieser ist überarbeitungsbedürftig. Der Zahnbefund nimmt eine immer wichtigere Rolle in den Schnittstellen ein, es gibt aber keine einheitliche Darstellung, sondern verschiedene Varianten der Befundübertragung. Es wäre günstig, über eine komplexe Definition des Zahnbefundes zu verfügen, die an allen Stellen gleichermaßen verwendet wird. Für den Zahnbefund sollte der gleiche Weg wie generell bei AzP beschritten werden, d.h. eine Modellierung als XSD sollte erfolgen, parallel dazu sollte aber auch eine Datenformatbeschreibung entsprechend VDDS-transfer existieren.
    • Die Definition gilt zukünftig für AzP und VDDS-transfer.
    • Die Definition gilt für VDDS-media, wobei die Daten hier als XML-Container übermittelt werden.
    • Die Definition ist so zu wählen, dass auch umfangreiche Informationen ausgetauscht werden können (z.B. Anbindung von Paro-Status, ohne dass ein spezielles XML benötigt wird).
    • Der Datenaustausch bei VDDS-media wird in beide Richtungen vorgesehen.

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Die Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Dentalsoftware-Unternehmen e.V. (VDDS) hat am 24. Oktober 2019 in Frankfurt am Main die Mitglieder des Vorstands in ihren Ämtern für die nächsten drei Jahre bestätigt.
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