Eine zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur soll die elektronische Patientenakte (ePA) werden. Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen enthalten, und so eine zentrale, vollständige und digitale Dokumentation über den Patienten ermöglichen.
Die ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch der Daten ermöglicht. Während Informationen in Krankenakten bislang primär in der Hoheit der Arztpraxen, Kliniken und Krankenversicherungen lagen, sollen die Versicherten nun selbst in die Lage versetzt werden, den Überblick und die Kontrolle über die eigene Akte zu bekommen. Die erste zahnärztliche Anwendung wird das Bonusheft sein. Patienten müssen dann nicht mehr das Papierbonusheft mitbringen, da die Vorsorgeuntersuchungen in der ePA gespeichert werden können.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Januar 2021 können sich gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden und die elektronische Patientenakte (ePA) beantragen
Die gesetzlich Versicherten erhalten diese in Form einer App, die auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden kann. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einer PIN von der Krankenkasse, um beim nächsten Arztbesuch ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen.
Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.
Elektronische Patientenakte vernetzt die Akteure im Gesundheitswesen
Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.
Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für Patienten selbstverständlich freiwillig. Mit ihr profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige optimale Versorgung. Kurz: Die elektronische Patientenakte ist das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung.
Bei der ePA handelt es sich um eine freiwillige Anwendung und entbindet den Arzt nicht von seiner Pflicht zur Primärdokumentation. Um Zugang zur ePA zu bekommen, bedarf es einer Authentifizierung über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder eines elektronischen Praxisausweises (SMC-B). Um die Interoperabilität und den Datenaustausch zu gewährleisten, müssen die Anbieter klare Auflagen erfüllen sowie ein Zertifikationsverfahren der gematik durchlaufen.
Die elektronische Patientenakte sorgt für mehr Transparenz und eine bessere medizinische Betreuung
Mit der ePA erhalten Patienten zum ersten Mal einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Mit der ePA können Patienten ihre gesundheitsbezogenen Daten all denjenigen zur Verfügung stellen, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind: Ärzte, Zahnärzte, Kliniken oder Apotheken. Damit können Patienten eine sehr viel aktivere Rolle einnehmen, als in der Vergangenheit.
Die Informationen in der ePA sind übergreifend verfügbar und können zwischen den verschiedenen Leistungserbringern ausgetauscht werden. Dies bedeutet einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel: Alle medizinischen Daten sowie der komplette Gesundheitsverlauf stehen zur Verfügung, sobald diese Informationen tatsächlich benötigt werden. Das verschafft den Beteiligten einen detaillierten Einblick in den Verlauf der bisherigen Behandlung und unterstützt sie bei der bestmöglichen Therapieentscheidung. So werden Doppelbehandlungen weitgehend vermieden und die Transparenz steigt – sowohl für den Patienten als auch für die Leistungserbringer.
Informationen sind digital verfügbar
Medizinische Daten können auf verschiedene Weise in die Akte eingestellt werden: Patienten können Dokumente selbst hochladen, lokal speichern oder auch ganz aus der Akte entfernen. Zusätzlich kann medizinisches Personal die Daten in der ePA ergänzen – und das sogar, ohne dass der Patient dabei anwesend sein muss.
Die ePA kann verschiedene Daten und Dokumente enthalten, wie etwa:
- Patienteninformationen
- Befunde und Diagnosen
- Impfpass
- Kinderuntersuchungsheft und Mutterpass
- Pflegedokumentationen
- Therapiedokumentationen
- Zahnbonusheft
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet zahlreiche Vorteile
Es gibt eine ganze Reihe von Vorteilen der ePA – sowohl für Patienten als auch für Leistungserbringer. Daten lassen sich automatisch zwischen ePA und PVS synchronisieren, so dass alle autorisierten Ärzte sowie die Patienten jederzeit Zugriff auf die aktuellsten Informationen haben.
Diese fallübergreifende Dokumentation ermöglicht eine lückenlose Behandlungshistorie, die Doppelbehandlungen vermeiden hilft, Zeit spart, die Kosten senkt und im Idealfall den Behandlungsprozess und die Medikation von der Diagnose bis zur Therapie verbessert.
Patientendaten werden zentral gespeichert
Im Gegensatz zu den Telematikinfrastruktur-Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM) oder elektronischer Medikationsplan (eMP) werden die Daten der elektronischen Patientenakte auf Servern gespeichert. Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
eGK als digitaler Schlüssel zur ePA
Auf die Daten in der ePA lässt sich ausschließlich mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Heilberufsausweis (eHBA) zugreifen. Leistungserbringer können nur nach erfolgter Autorisierung durch den Patienten auf die ePA zugreifen. Ein Zugriff durch den Betreiber soll damit verhindert werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis
Der Arzt/Zahnarzt veranlasst die Datenübertragung vom Praxisverwaltungssystem (PVS) in die elektronische Patientenakte (ePA)
Sofern es der Patient autorisiert, kann der Arzt/Zahnarzt selektiv Daten aus seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) in die ePA hochladen. Die hochgeladenen Daten sind nur Kopien der Daten aus dem PVS in der Praxis. Insofern hat der behandelnde Arzt zu jeder Zeit Zugriff auf alle Daten in seinem PVS. Die Patienten-Daten werden erst nach Autorisierung durch den Patienten und durch aktives Anstoßen durch den Arzt in die ePA hochgeladen. Wichtig dabei ist, dass die Betreiber der elektronischen Patientenakte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die in der ePA oder im PVS gespeicherten Daten haben.
Die ePA bietet ein umfassendes Rollen- und Rechte-Konzept
Grundsätzlich sind alle Daten in der ePA Eigentum des Patienten. Dieser kann seine Daten zu jeder Zeit einsehen, Inhalte ändern, hinzufügen oder auch löschen. Ärzte können grundsätzlich nur nach Autorisierung durch den Patienten auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen. Dazu nutzt der Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Alleine der Patient entscheidet, wer auf seine ePA wie zugreifen darf. So kann er bspw. dem behandelnden Arzt eine temporäre Zugriffsberechtigung geben, sodass dieser auch ohne Anwesenheit des Versicherten, etwa im Nachgang an einen Behandlungstermin, Dokumente in die ePA einstellen kann.
Elektronische Patientenakte: Standards sind entscheidend
Damit die elektronische Patientenakte möglichst zügig und praxisnah in der medizinischen Versorgung ankommt, haben sich KBV und KZBV mit den Krankenkassen auf das weitere Vorgehen geeinigt. Demnach soll die gematik die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen festlegen. Die Krankenkassen oder die Industrie sollen die elektronische Patientenakte umsetzen, und die KBV und KZBV die Standards für die medizinischen Inhalte definieren.
Standards sind entscheidend: Nur mit einer einheitlichen Schnittstelle und standardisierten Vorgaben für die Inhalte und medizinischen Informations-Objekte (MIOs) kann die elektronische Patientenakte sinnvoll im Medizinbetrieb eingesetzt werden. Dies sieht auch der Gesetzgeber so: Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will er die Zuständigkeiten bei der ePA klar regeln. Die Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern bis 2021 eine ePA anbieten, die KBV und KZBV legen die Standards für die medizinischen Informationsobjekte fest.
Der VDDS setzt Standards
Mit einer ganzen Reihe von Schnittstellen unterstützt der VDDS die sichere und verlässliche Vernetzung sowie den Datenaustausch zwischen den Teilnehmern. Der VDDS verfügt über eigene Schnittstellen, die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen und teilweise auch frei verfügbar sind. Er arbeitet zusätzlich aktiv an der Spezifikation von Schnittstellen mit, die außerhalb des Verbandes entstehen.
Ohne Standards und Schnittstellen wäre der Datenaustausch und –abgleich zwischen Praxen, Kliniken und Krankenkassen nicht möglich.
Quellen: gematik.de, kbv.de, digitales-gesundheitswesen.de