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Slider Leistungen - VDDS - Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen e.V.

Eine der Hauptaufgaben des VDDS ist es, in
verschiedenen Arbeitsgruppen Softwarestandards zu definieren.

LEISTUNGEN FÜR ZAHNMEDIZINER.

DER VDDS -

Informationen zur Labor-Schnittstelle

Informationen zur aktuellen Version der Labor-Schnittstelle

Informationen zur aktuellen Version der Labor-Schnittstelle - VDDS. e.V.

Die aktuell gültige Version der Schnittstelle ist 4.4. Ab 01.01.2022 gilt Version 4.5.

Senden Sie Ihre Bemerkungen, Kritiken und Vorschläge an xmllabor@vdds.de damit wir sie auf dieser Seite veröffentlichen können.

DatumAnmerkungKommentar
10.11.2021
KZBV / VDZI / VDDS
Ab 01.01.2022 werden folgende Gebührenziffern in der BEL-II neu eingeführt: 0015, 0025, 0115, 0125, 0205, 0217, 5010, 5020, 5100, 5110, 5200, 5210, 8085, 8500, 8511, 8512, 8513, 8514, 9335Version 4.5
08.12.2014
KZBV / VDZI / VDDS
Ab 01.01.2015 wird die Gebührenziffer 3805 der BEL-II neu eingeführt.

Alle Laborsoftwarehersteller, die bereits auf Version 4.3 umgestellt haben, müssen ab 01.01.2015 unbedingt Version 4.4 einsetzen. Die Ursache liegt darin begründet, dass ab Version 4.2 die zulässigen BEL-Nummern Bestandteil der Schnittstelle sind. Da keine weiteren Änderungen vorliegen, sind für Version 4.4 außer der zusätzlichen Gebührennummer keine weiteren Anpassungen notwendig.

Version 4.4
16.12.2013
KZBV / VDZI / VDDS
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) eine Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für die zahntechnischen Leistungen (BEL-Il 2014) geschlossen, die zum 01.04.2014 in Kraft treten wird.

Damit auch die Labore diese Veränderung bei der elektronischen Übermittlung der abrechnungsrelevanten Rechnungsdaten in den XML-Dateien berücksichtigen können, ist eine neue XML-Definition (Version 4.3) erforderlich. Alle Laborsoftwarehersteller, die bereits auf Version 4.2 umgestellt haben, müssen ab 01.04.2014 unbedingt Version 4.3 einsetzen. Die Ursache liegt darin begründet, dass ab Version 4.2 die zulässigen BEL-Nummern Bestandteil der Schnittstelle sind. Da keine weiteren Änderungen vorliegen, sind für Version 4.3 außer den veränderten Gebührennummern keine weiteren Anpassungen notwendig.

Version 4.3
31.08.2012
KZBV / VDZI / VDDS
Die Mengenangabe (Attribut Menge) bei Positionen muss immer positiv mit einer Anzahl größer Null erfolgen. Rabatte sind damit auch mit positivem Vorzeichen auszugeben und nicht wie bisher festgelegt negativ.

Motivation: Das Attribut Menge ist damit bei allen Facetten auf einen Wert größer Null festgelegt, was auch im XSD so umgesetzt wurde. Damit werden Angaben von Null oder kleiner bereits im Testtool als fehlerhaft erkannt.

geändert in Version 4.2
31.08.2012
KZBV / VDZI / VDDS
Das Attribut Nummer bei Positionen wurde auf existierende BEL2-Nummern eingeschränkt.

Motivation: Damit können nur gültige BEL2-Nummern angegeben werden. Bei Attribut Art=BEL ist der Inhalt damit sofort richtig gestellt. Werden irgendwelche Nummern bei den anderen Arten gemeldet (was laut Vorgabe nicht erfolgen soll), erkennt das Testtool auf Fehler.

geändert in Version 4.2
31.08.2012
KZBV / VDZI / VDDS
Beim Encoding war in Version 4.1 auf UTF-8 ohne BOM eingeschränkt worden. Dies wird geändert in: Als Encoding ist nur UTF-8 mit oder ohne BOM zulässig.

Motivation: Byte-Order-Mark (BOM) gibt an, in welcher Folge die Bytes geliefert werden – niederwertigstes oder höherwertigstes zuerst. Bei UTF-8 spielt das keine Rolle, da es sich nur um ein Byte handelt. Dort ist die Angabe laut W3C optional und so muss es auch akzeptiert werden. Das Laborabrechnungssystem muss über unterschiedliche Plattformen hinweg funktionieren. Wenn eine dieser Plattformen BOM erzeugt, was optional zulässig ist, muss dies akzeptiert werden.

geändert in Version 4.2
11.06.2012 / 14.06.2012
KZBV
Soll in der XML-Datei im Header (weiterhin) die verwendete XSD-Datei angegeben werden? (Zeile )Ja, gerade mit der neu eingeführten Versionierung ist es wichtig, dass man erkennen kann, mit welchem Schema die Datei erzeugt wurde. Da die Version auch im Name des Schemas erscheint, muss dies bei Änderungen auf Laborsoftwareseite angepasst werden.
30.05.2012
Laborsoftware-Hersteller
Die maximale Länge von Patientenpseudonym, Planidentifikation und „Laufende Nummer zum Plan“ ist nicht angegeben.

Wenn damit ausgedrückt werden soll, das diese drei Teile beliebig lang (>=1) sein dürfen, solange die Gesamtlänge der Auftragsnummer nicht größer als die max. Länge der Auftragsnummer ist, dann sollte das auch explizit in der Beschreibung stehen.

Vorschlag: Die Beschreibung wird wie folgt angepasst:

Für Patientenpseudonym, Planidentifikation und „Laufende Nummer zum Plan“ gibt es folgende Vorgaben zur Länge:
* die Angaben müssen vorhanden sein (Mindestlänge 1 Zeichen)
* die Gesamtlänge von 50 Zeichen der AN darf in Summe nicht überschritten werden

30.05.2012
Laborsoftware-Hersteller
Wäre es möglich für die Version 4 der XML-Schnittstelle beim Schemadateinamen die Version oder eine eindeutige Unterscheidung miteinfließen zu lassen?
* Alte Schnittstelle: Laborabrechnungsdaten_(KZBV-VDZI)_2011-06-27.xsd
* Aktuelle Schnittstelle (Stand Februar/März): Laborabrechnungsdaten_(KZBV-VDZI-VDDS).xsd
* Neue Schnittstelle (Version 4): Laborabrechnungsdaten_(KZBV-VDZI-VDDS)_V4.xsd
Damit ist klarer, wenn man eine XML-Datei sieht, nach welchem Schema geprüft werden muss.
Wir können die Vergangenheit nur schwer korrigieren. Die Dateien liegen mit den unterschiedlichsten Namen bei allen Beteiligten vor.

Vorschlag: Ab Version 4 wird der Name festgeschrieben, wobei die Version mit der Version im XSD übereinstimmen muss: Laborabrechnungsdaten_(KZBV-VDZI-VDDS)_(V4-0).xsd. Es wird dabei nur der Punkt in der Version durch ein Minus ersetzt, damit der Punkt eindeutiger Trenner zwischen Name und Anhang bleibt.

30.05.2012
KZBV
Zu den Mehrwertsteuergruppen ist folgende Definition im XSD enthalten: „Es ist zulässig, dass mehrere MWST-Gruppen zu einem Mehrwertsteuersatz geliefert werden.“.

Diese Definition ist nicht restriktiv genug. Es darf z.B. nicht möglich sein, RBT-Positionen in einer Mehrwertsteuergruppe zusammen zu fassen, wobei dann eine negative Zwischensumme entsteht.

Vorschlag: Die Beschreibung wird wie folgt angepasst:

Es ist zulässig, dass mehrere MWST-Gruppen zu einem Mehrwertsteuersatz geliefert werden. Die Zwischensumme_netto darf dabei aber nicht negativ werden (). Eine Zusammenfassung nur von Rabatten in einer Mehrwertsteuergruppe ist somit nicht zulässig.

Das Auftreten der Mehrwertsteuergruppen ist derzeit auf 1 … 3 festgelegt. Diese Festlegung ist willkürlich und sie wird in zukünftigen Versionen signifikant erweitert werden. Dies erfolgt nicht zur Version 4, weil die KZBV-Prüfmodule und einige PVS-Hersteller derzeit auf 3 Gruppen festgelegt sind. Die Schnittstelle soll so ausgebaut werden, dass sie für zukünftig mögliche Änderungen am Mehrwertsteuersystem vorbereitet ist.

30.05.2012
Laborsoftware-Hersteller
Im XSD-Schema sind die neuen Felder „Laborsoftwarehersteller“, „Laborsoftware“ und „Laborsoftwareversion“ als Optional angegeben. Allerdings steht im Dokument Auswirkungen, dass diese Felder als Muss-Attribut angegeben werden müssen. Was ist nun korrekt?

Zum Thema Versionsnummer: Hier wäre es schön, wenn in der XSD die konkrete Versionsnummer genannt werden würde.

Außerdem hat sich noch ein kleiner Schreibfehler eingeschlichen. Im Projektplan steht als Veröffentlichungsdatum unter Punkt 2.7 das Datum 08.06.3012.

Die Herstellerfelder sind tatsächlich optional, damit es zu keinen Einleseproblemen in den Zahnarztpraxen kommt, falls die Felder doch einmal fehlen. Die Laborsoftware sollte sie unbedingt schreiben. Wir haben sie für den Zweck eingeplant, dass die Angaben für die Fehlersuche benötigt werden – quasi im Debug-Modus. So etwas haben viele Programme und generieren dann Protokoll-Pakete etc. Damit verkürzt sich die Fehlersuche.

Die konkrete Versionsnummer und der Änderungsstand stehen in Zeile 72.

Das Datum im Projektplan wird selbstverständlich korigiert.

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