Über die Telematikinfrastruktur werden medizinische Einrichtungen wie Praxen, Kliniken, Apotheken oder Krankenkassen miteinander verbunden. Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur und setzt diese zwingend voraus.
KIM (früher: KOM-LE, Kommunikation zwischen Leistungserbringer) bezeichnet ein sicheres E-Mail-Verfahren, welches ausschließlich den Teilnehmern (Praxen, Kliniken und anderen Teilnehmern) im Medizinwesen zur Kommunikation untereinander zur Verfügung steht. Der Versand von Nachrichten ist sowohl mit als auch ohne Anhänge möglich.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) liefert unmittelbaren Mehrwert
Ein digitaler und sicherer Datenaustausch mit KIM vereinfacht nicht nur die Arbeitsabläufe bei den Leistungserbringern, sondern verbessert auch die medizinische Versorgung der Patienten. Die Vorteile für die Praxis liegen in einer Verringerung des Arbeits- und Zeitaufwands und in der Steigerung der Rechtssicherheit und des Datenschutzes.
Warum sollen sensible Patientendaten per KIM und nicht als „normale“ E-Mail versandt werden?
Eine Nachricht, die über ein gängiges E-Mail-Programm wie bspw. Outlook versandt wird, ist nicht ausreichend vor dem Zugriff unautorisierter Dritter geschützt. Damit würde die ärztliche Schweigepflicht verletzt. An dieser Stelle setzt KIM an: Da alle Kommunikationsteilnehmer eindeutig in der gesicherten Telematikinfrastruktur identifizierbar sind, und die TI einen sicheren Kommunikationsrahmen bietet können sensible medizinische Daten auf diesem Weg sicher und verschlüsselt ausgetauscht werden.
Wie funktioniert Kommunikation im Medizinwesen (KIM)?
KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, allerdings wird jede Nachricht und jedes Dokument beim Versand für den Empfänger verschlüsselt und automatisch mit der Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B) signiert. Sensible Daten können so nicht unbemerkt gefälscht, eingesehen oder manipuliert werden. Sie sind ausschließlich für den Adressaten lesbar. Da KIM in die Praxisverwaltungssysteme integriert wird, wird die Kommunikation besonders einfach, komfortabel und zeitsparend sein. Mitarbeiter in einer Dentalpraxis können wie gewohnt im PVS arbeiten, und Nachrichten an bspw. einen anderen Arzt, eine Klinik oder andere Teilnehmer im Medizinwesen direkt per KIM versenden.
Mit KIM kann prinzipiell jede Art von Nachricht und Dokument versandt werden
Aktuell in der Planung sind:
- eArztbrief: As erste Mehrwertanwendung des Kommunikationsstandards steht die Übermittlung von elektronischen Arztbriefen (E-Arztbriefen) zur Verfügung.
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Der digitale Versand der eAU an die Krankenkassen soll für alle Praxen ab dem 1. Januar 2021 zur Pflicht werden.
- Zukünftig soll dann auch der Versand von Heil- und Kostenplänen (ZE, PAR, KFO und KBR/KG), Abrechnungen oder Röntgenbildern ausschließlich und verpflichtend über KIM erfolgen. Der Versand von KIM-Nachrichten ist mit einer Größe von 25 MB möglich.
Wer bietet Kommunikation im Medizinwesen (KIM) an?
Eine ganze Reihe von Herstellern entwickelt derzeit einen KIM-Dienst. Praxen und Kliniken können den KIM-Anbieter frei wählen, da jeder Dienst mit jedem Praxisverwaltungssystem kompatibel sein muss. So lautet die Vorgabe der gematik, welche für die Zulassung der KIM-Dienste zuständig ist.
Eine aktuelle Übersicht der KIM-Anbieter finden Sie auf der Webseite der gematik.
Technische Voraussetzungen zur Nutzung von KIM
Die technische Voraussetzung für KIM ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mittels E-Health-Konnektor.
Ergänzend sind folgende Dienste und Komponenten erforderlich:
- Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
- Client-Modul für KIM (wird vom Anbieter gestellt)
- PVS-Modul für eine einfache Integration und Nutzung des KIM-Dienstes direkt im Praxisverwaltungssystem
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur beim Versand etwa von eArztbriefen
KIM und die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
Wichtige Dokumente sind vom Arzt zu signieren. Dies erfolgt über die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Die QES versieht ein Dokument mit einem Siegel, das die Echtheit garantiert und größtmögliche Sicherheit über die Authentizität des Absenders gibt.
Fazit und Ausblick
„Wir werden KIM beispielsweise für die Kommunikation von Zahnarztpraxen mit den Krankenkassen bei der Übermittlung des HKP nutzen, so dass das Genehmigungsverfahren voll automatisiert ablaufen wird. KIM wird eine sehr nutzbringende Anwendung für Zahnarztpraxen. Wir wollen die komplette Kommunikationsstrecke auf KIM umstellen, so dass auch die elektronische Abrechnung darüber laufen wird, ebenso der Austausch von Dokumenten – etwa Röntgenbilder – zwischen Zahnärzten, was ja derzeit datenschutzrechtlich noch problematisch ist. Damit schließen wir die gesamte digitale Kommunikationskette“, sagt Martin Hendges, Stellvertretender Vorsitzender des KZBV-Vorstands.
Der VDDS setzt Standards
Mit einer ganzen Reihe von Schnittstellen unterstützt der VDDS die sichere und verlässliche Vernetzung sowie den Datenaustausch zwischen den Teilnehmern. Der VDDS verfügt über eigene Schnittstellen, die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen und teilweise auch frei verfügbar sind. Er arbeitet zusätzlich aktiv an der Spezifikation von Schnittstellen mit, die außerhalb des Verbandes entstehen.
Ohne Standards und Schnittstellen wäre der Datenaustausch und –abgleich zwischen Praxen, Kliniken und Krankenkassen nicht möglich.
Quellen: kbv.de, digitales-gesundheitswesen.de, dzw.de
Autor: summ-it