Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kann auf Wunsch des Patienten ein Notfalldatensatz (NFD) gespeichert werden. Dieser Notfalldatensatz steht in Notfallsituationen und nach Eingabe der PIN durch den Patienten auch in regulären Behandlungssituationen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe zur Verfügung.
Zum sogenannten Notfalldatenmanagement (NFDM) gehört auch der „Datensatz Persönliche Erklärungen“ (DPE). Dieser kann nur ausgelesen oder angelegt werden, wenn eine SMC-B oder eHBA mit der Fachrolle Arzt vorliegt.
Notfalldatenmanagement auf der eGK
Das Notfalldatenmanagement umfasst zwei Datensätze, die auf der elektronischen Gesundheitskarte von Patienten hinterlegt sein können. Das Anlegen dieser Datensätze ist eine freiwillige Wahlmöglichkeit des Patienten.
1. Der Notfalldatensatz (NFD)
Der NFD soll in Notfallsituationen schnell und sicher Zugriff auf notfallmedizinische Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden und somit direkt gezielte Maßnahmen der Diagnostik und Therapie einzuleiten.
Da für die Anlage eines Notfalldatensatzes ein umfassendes Bild zu Diagnosen, Allergien, besonderen Hinweisen und der Medikation benötigt wird, ist im Regelfall die Anlage in der hausärztlichen Praxis anzuraten. Dennoch können die Patienten bei Einwilligung einen NFD durch Zahnärzte anlegen bzw. aktualisieren lassen. Dieser Datensatz wird nach Eingabe der PIN durch den Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und ermöglicht einen sicheren Austausch von Informationen zwischen allen Beteiligten im medizinischen Gesundheitswesen.
2. Der Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE)
Neben dem Notfalldatensatz (NFD) kann auch ein „Datensatz Persönliche Erklärungen“ (DPE) auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patientin oder des Patienten gespeichert sein. Der DPE enthält z. B. Hinweise auf den Aufbewahrungsort von Organspende-Ausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Zahnärzte können auf diesen Datensatz nicht zugreifen (es sei denn, es liegt eine SMC-B oder einen eHBA mit der Fachrolle Arzt vor), insofern wird hier nicht weiter darauf eingegangen.
Die Relevanz des Notfalldatenmanagement für die Dentalbranche
Eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergab, dass Patienten fast flächendeckend Angaben zu Allergien, Unverträglichkeiten und zur Blutgruppe machen wollen. Über 80 Prozent erachten auch Informationen zur Medikamenteneinnahme, zu Implantaten und Prothesen als sinnvoll.
Das Notfalldatenmanagement stößt auch bei den Leistungserbringern auf breite Zustimmung: 96 % der Befragten bewerten das NFDM positiv, so das Ergebnis einer gematik-Umfrage. Ein Notfalldatensatz (NFD) erweist sich für Dentalpraxen als nützlich, um Erkrankungen, komplexe Krankengeschichten, Diagnosen, (Dauer-) Medikationen, Allergien und Unverträglichkeiten, Schwangerschaft und relevante medizinische Informationen frühzeitig und im Zusammenhang überblicken zu können.
Mehrwert der TI wird unmittelbar deutlich
„Die digitalen Funktionen der Telematikinfrastruktur bieten für Zahnärzte bei der Patientenanamnese einen zusätzlichen Informationsfundus, der bei Diagnosen und Behandlungsoptionen genutzt werden kann. Zugleich unterstützt die Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung die Praxen beim sicheren Verschreiben von Medikamenten“, sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV.
Der VDDS setzt Standards
Mit einer ganzen Reihe von Schnittstellen unterstützt der VDDS die sichere und verlässliche Vernetzung sowie den Datenaustausch zwischen den Teilnehmern. Der VDDS verfügt über eigene Schnittstellen, die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen und teilweise auch frei verfügbar sind. Er arbeitet zusätzlich aktiv an der Spezifikation von Schnittstellen mit, die außerhalb des Verbandes entstehen.
Ohne Standards und Schnittstellen wäre der Datenaustausch und –abgleich zwischen Praxen, Kliniken und Krankenkassen nicht möglich.
Quellen: kzbv.de, quintessenz-news.de/empamts-nfdm-kzbv-informiert-ueber-neue-ti-anwendungen/
Autor: summ-it