Einführung der neuen PAR-Richtlinie und Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen
Gemeinsames Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des Verbandes der deutschen Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) vom 07.06.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontal-Erkrankungen ab dem 1. Juli 2021 Anspruch auf eine an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasste Versorgung. Insofern können wir erfreulicherweise zunächst feststellen, dass es der KZBV im Konsens mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss gelungen ist, auf Grundlage der neu beschlossenen PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses die notwendigen abrechnungsfähigen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen innerhalb des vorgegebenen, sehr ambitionierten Zeitfensters zu vereinbaren, obwohl sich zunächst die Verhandlungen hier erwartungsgemäß kontrovers gestaltet hatten. Gleichzeitig mussten und müssen die vertraglichen Voraussetzungen für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung der PAR-Behandlung entsprechend dem neuen Recht geschaffen werden.
Im Hinblick auf die Verwirklichung der Leistungsansprüche zum Einführungszeitpunkt sind die Versicherten und ist die Zahnärzteschaft auf Ihre Unterstützung als Hersteller der Praxisverwaltungssysteme angewiesen. Wir wissen um den großen Entwicklungsaufwand, der in relativ kurzer Zeit geleistet werden muss, und möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken, dass Sie sich dieser Herausforderung annehmen.
Dennoch wird die Neuprogrammierung der Systeme einschließlich erforderlicher Testläufe und Qualitätsprüfungen nicht vollständig für alle Anwendungen bis zum 1. Juli machbar sein. Daher haben sich KZBV und VDDS darauf verständigt, dass die neuen PAR-Module sowie die im PVS integrierten Formulare flächendeckend voraussichtlich erst ab Oktober 2021 zur Verfügung gestellt werden sollen, damit die anstehenden Arbeiten insgesamt zeitlich etwas entzerrt werden können.
Leistungsrechtlich und davon unabhängig muss aber der Anspruch der Versicherten auf eine Behandlung entsprechend der neuen PAR-Richtlinie ab Juli sichergestellt sein. Aus diesem Grund haben sich KZBV und VDDS darum bemüht, dass für das dritte Quartal als Übergangszeitraum zur Unterstützung der Zahnarztpraxen digital ausfüllbare Formulare im PDF-Format für die Beantragung der PAR-Behandlung nach neuem Recht angeboten werden können. Die PDF-Formulare befinden sich derzeit in der Erstellung. Somit können den neuen Vorgaben entsprechende PAR-Status auch digital aufgenommen, ausgedruckt und zur Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Daneben steht es den Praxen frei, die vorgedruckten Originalformulare zu nutzen und sie händisch auszufüllen. Nähere Informationen zu den beschreibbaren PDF-Dateien und auch zum Abrechnungsverfahren ab 1.7.2021 werden wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen.
Für die zahnärztliche Versorgung ist es essenziell, dass mit der neuen PAR-Behandlungsstrecke ab 1.7.2021 gestartet werden kann, da zum einen damit eine adäquate auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Versorgung der Patienten stattfinden kann und zudem mit den neu verankerten Leistungen auch eine angemessene Vergütung sichergestellt werden konnte. Durch die sehr enge Zusammenarbeit von KZBV, KZVen, PVS-Herstellern und der gesamten Vertragszahnärzteschaft wird die neue PAR-Richtlinie fristgerecht gemeinsam umgesetzt werden. Wir möchten uns in diesem Zusammenhang auch für das Engagement der Praxen, die sich in der Übergangsphase noch nicht auf ein vollumfänglich umgesetztes PAR-Modul im PVS stützen können und auf eine Übergangslösung zurückgreifen müssen, herzlich bedanken.
Es ist uns wichtig, dass wir auch hinsichtlich der Programmierarbeiten im Übrigen in engem Austausch stehen und die Aufgaben gemeinsam bewältigen. Bei aufkommenden Schwierigkeiten helfen sowohl die KZBV als auch der VDDS gerne weiter.
Mit herzlichen Grüßen vom Vorstand der KZBV und des VDDS.
Das gemeinsame Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des Verbandes der deutschen Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) vom 07.06.2021 finden Sie HIER.