Bisher fand die Forderung der Röntgenverordnung zum zu verwendenden DICOM-Bildformat bei der Weitergabe von Röntgenbildern in der Zahnärzteschaft wenig Aufmerksamkeit.
Anders ist das bei den PVS-Herstellern und der Röntgenindustrie. Bereits seit 2015 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe unter Federführung des VDDS (Verband der deutschen Dental-Software Hersteller) mit dem Thema.
Aber zuerst einmal zu DICOM: Dieses Bildformat ist seit langer Zeit als internationaler Standard etabliert. Es zeichnet sich dadurch aus, dass in einer solchen Datei nicht nur das Röntgenbild, sondern auch noch zusätzliche Daten zum Bild und zum Patienten enthalten sind. Mit dieser untrennbaren Einheit wird sichergestellt, dass es zu keinen Verwechslungen kommen kann und wichtige Daten mit dem Bild in einer Einheit transportiert werden können. Dazu gehören auch Informationen wie die rechtfertigende Indikation.
Ab dem 01.01.2020 muss die Bildweitergabe (z.B. an die zahnärztlichen Stellen oder Kollegen) im DICOM Format erfolgen.
Zusätzlich zum Bildformat definiert DICOM auch die Workflows im Umgang mit den Bildern. Dies hat seinen Ursprung aus der Anwendung in Kliniken und der Radiologie. Typisch hierfür ist z.B. eine asynchrone Kommunikation mit Praxisverwaltungssystemen. Doch dazu später noch mehr.
VDDS DICOM Schnittstelle
Um die Anwendung von DICOM auf das im dentalen Umfeld benötigte Maß festzulegen, arbeitet die eingangs erwähnte Arbeitsgruppe des VDDS und der Röntgenindustrie an einer VDDS DICOM Schnittstelle, genauer dem Basic Dental Workflow (BDW), das die Arbeitsabläufe der VDDS Schnittstelle mit DICOM Mitteln darstellt.
So soll definiert werden, wie die geforderten Informationen (z.B. rechtfertigende Indikation) in das DICOM Röntgenbild kommen und wie die verschiedenen Dienste des DICOM-Standards im dentalen Umfeld sinnvoll umgesetzt werden. So werden die besonderen zahnmedizinischen Arbeitsabläufe (z.B. das Röntgen am Behandlungsstuhlstuhl) mit dem BDW arbeits- und zeitsparend umsetzbar sein, so wie es viele von der VDDS-media-Schnittstelle her kennen. Dieser dental optimierte Basic Dental Workflow (BDW) wird allen VDDS-Mitgliedern zugänglich sein.
Um dem Anwender die Systemauswahl zu erleichtern, wird der BDW drei Stufen und einige wenige Optionen definieren, die es den Anwender ermöglichen, vor dem Kauf die Kompatibilität sicher zu stellen. Es ist aber auch möglich, dass nicht alle PVS- und Röntgenhersteller dies umsetzen möchten und damit ggfs. nur den allgemeinen DICOM-Standard unterstützen, der nicht über die Sonderregelungen verfügt. Der VDDS führt derzeit eine Umfrage zum Stand der VDDS-DICOM-Fähigkeit seiner Mitglieder durch und wird diese Informationen demnächst für interessierte Praxisinhaber veröffentlichen.
Im Klinik- und Radiologie-Bereich, dem klassischen Anwendungsgebiet des DICOM Standards, wird die Aufnahme eines Röntgenbildes nicht aus einem PVS heraus ausgelöst. So kennt Standard-DICOM keine Möglichkeit, das Röntgenprogramm mit dem Auftrag einer Aufnahme anzustoßen und die Bildinformation als Ergebnis dieses Aufrufs zurückzubekommen. Dies würde für den Anwender eine deutlich umständlichere Handhabung in der Praxis bedeuten.
Die Arbeitsgruppe ist damit befasst, dies zu vermeiden. Dafür müssen entsprechende Absprachen getroffen werden, um das bisher in deutschen Dentalanwendungen übliche und bewährte „synchrone“ Zusammenspiel der Programme im „asynchronen“ DICOM-Umfeld nachbilden zu können. Diese ist eine der Herausforderungen der Arbeitsgruppe und soll im BDW gelöst sein.
Anlässlich der diesjährigen IDS hat sich das Technik-Forum bestehend aus Spezialisten der im VDDS organisierten PVS- und Röntgenhersteller getroffen. Ebenfalls teilgenommen haben Teilnehmer der Zahnärztekammer, die sich über den Entwicklungsstand informiert haben. Im Rahmen der Veranstaltung wurden die umfangreichen Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe dargelegt, offene Punkte diskutiert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
Vor allen Beteiligten liegt jedoch noch eine Menge Arbeit. Die benötigten Softwarekomponenten für den DICOM-konformen Informationsaustausch müssen entwickelt und getestet werden. Die bisherigen Bildinformationen im PVS und den Röntgenprogrammen müssen ins DICOM-Format umgewandelt werden. Um den Übergang in den Praxen so reibungslos wie möglich zu gestalten sieht der BDW für den Umstieg eine weitgehend automatisierte Migration vor.
Was bedeutet die Einführung von DICOM für die Praxis?
Praxen müssen ab 1.1.2020 Röntgenbilder im DICOM Format austauschen. Der Export der Röntgenbilder aus den Röntgenbildern zur Weitergabe ist in den meisten Röntgenprogrammen prinzipiell auch jetzt schon im DICOM-Format möglich.
VDDS-DICOM-Schnittstelle umgestellt hat, werden manche geforderten Informationen zum Bild (z.B. rechtfertigende Indikation) noch nicht automatisch von PVS zum Röntgensystem übermittelt und müssen für einen normkonformen Export nachgetragen werden.
So lange die Praxis noch nicht auf dieDie Praxen sollten in der Lage sein, DICOM Bilder zu importieren.
Sowohl PVS- als auch Röntgensystemhersteller sind damit befasst, die DICOM-Umsetzung bis zum Stichtag 1.1.2020 zu realisieren.
Für die Umstellung der Röntgenlösungen einer Praxis auf DICOM müssen sowohl das PVS als auch das Röntgenprogramm den DICOM-Standard beherrschen. Dies erfordert ein Update der Programme. Inwieweit ältere, schon länger nicht mehr aktualisierte Röntgenprogramme noch DICOM-fähig gemacht werden können, wird von den Röntgenherstellern noch zu entscheiden sein.
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Bildquelle DICOM-Logo: https://www.dicomstandard.org