Daten sind Eigentum des Anwenders und dürfen nicht als Faustpfand eingesetzt werden um einen Wechsel des Programmes zu verhindern oder zumindest zu erschweren.
Diese visionäre Überzeugung hatte bereits vor 25 Jahren die Gründungsmitglieder zur Bildung eines Verbandes der Deutschen Dentalsoftware Unternehmen VDDS bewogen.
In dieser für damalige Zeiten vorausblickenden Überzeugung waren sich die Geschäftsführer einig. Einer Umsetzung stand jedoch zunächst eine gehörige Portion Misstrauen entgegen. Vor Gründung des Verbandes gab es zwischen den PVS-Herstellern praktisch keine Kommunikation. Es gab große Vorbehalte, dass die Preisgabe von Informationen zu Datenstrukturen, Programm-Funktionalitäten und Kundenverhalten zu einem Wettbewerbsnachteil führen könnten. Somit war zunächst ein vertrauensbildendes Beschnuppern in dem gefundenen Kreis Gleichgesinnter notwendig. Nach einiger Zeit entstand ein Grundvertrauen und die VDDS-Mitglieder entschieden darüber, eine gemeinsame Schnittstellendefinition zu vereinbaren.
VDDS-transfer
Um die Daten – ohne Offenlegung der eigenen Datenstrukturen (was man aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verständlicherweise vermieden hat) – in gesicherter Form übertragen zu können, wurde ein neutrales Datenübergabeformat definiert.
Dafür war es erforderlich, sich über die jeweils vorhandenen Datenarten abzustimmen, die übertragbaren Daten zu definieren und dafür das VDDS-transfer Datenformat zu konzipieren. Damit wurde der Grundstein für eine genormte Übertragung der wichtigsten Patienten- und Behandlungsdaten zwischen PVS-Systemen gelegt. Jedes Verbandsmitglied hat ein Exportmodul erstellt, mit dessen Hilfe die eigenen Daten in das normierte VDDS-Format ausgelagert wurden. Für den Import wurde von den Verbandsmitgliedern jeweils ein entsprechendes Importprogramm entwickelt, welches die Daten in die eigenen Datenbanken übernimmt.
Einem Programmwechsel stand nun zumindest nicht mehr das Problem einer gesicherten Datenübertragung im Wege, wenn beide Hersteller im VDDS Mitglied waren. Die Gründungsmitglieder und die im Laufe der Zeit hinzugekommenen weiteren ordentlichen Mitglieder haben sich im Zuge der Mitgliedschaft selbstverpflichtet, diesen Datenaustausch den eigenen Anwendern anzubieten. Somit finden seit über 20 Jahren regelmäßig Datentransfers zwischen den Programmen aller ordentlichen VDDS-Mitgliedern statt.
Über die geschaffene technische Möglichkeit hinaus leben die Mitglieder den zugrundeliegenden Gedanken. Sie stehen für über 90% aller Anwender und respektieren die getroffenen Wechselentscheidung ihrer Kunden. Eine enge Kommunikation zwischen den VDDS-Mitgliedern sorgt dafür, dass die Datenübertragung möglichst reibungslos und termingerecht von statten geht.
Das in Kraft getretene Patientenrechtegesetz und die damit einher gegangene Verschärfung der Dokumentationspflicht hat die Notwendigkeit für eine Mitnahme der Daten weiter verstärkt. Dieser Trend wird sich durch die zunehmende Digitalisierung der Praxen weiter fortsetzen. Um den stetig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, wird die VDDS-transfer Schnittstelle laufend aktualisiert und erweitert.
Damit wird sichergestellt, dass es auch weiterhin das bleibt, was es seit so langer Zeit ist – eine Erfolgsgeschichte.