Stellungnahme des VDDS zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Stellungnahme des Verbandes Deutscher Dental-Software-Unternehmen (VDDS) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Geplanter Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Leistungen
Vorbemerkung
Der Verband Deutscher Dental-Software-Unternehmen (VDDS) vertritt die führenden Anbieter von Praxisverwaltungssystemen und digitalen Lösungen für Zahnarztpraxen in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen begleiten täglich mehrere zehntausend Zahnarztpraxen bei der Digitalisierung ihrer Behandlungs- und Verwaltungsprozesse.
Der VDDS nimmt ausschließlich zu den Regelungen Stellung, die aus Sicht der digitalen Versorgung erhebliche Auswirkungen auf die vertragszahnärztliche Versorgung haben.
Der geplante Fachzahnarztvorbehalt gefährdet die wohnortnahe Versorgung
Der Gesetzentwurf sieht vor, kieferorthopädische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig grundsätzlich ausschließlich Fachzahnärzten für Kieferorthopädie vorzubehalten.
Diese Regelung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die bestehende Versorgungsstruktur dar.
Bereits heute wird ein erheblicher Anteil der kieferorthopädischen Versorgung von hierfür qualifizierten und erfahrenen Zahnärztinnen und Zahnärzten erbracht, die keine formale Fachzahnarztanerkennung besitzen. Nach Einschätzung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer würde der Gesetzentwurf bundesweit etwa ein Viertel der heutigen Leistungserbringer aus der Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten ausschließen. Die Folge wären erhebliche Versorgungslücken, längere Wartezeiten und weitere Anfahrtswege – insbesondere im ländlichen Raum.
Der VDDS teilt ausdrücklich die Einschätzung der KZBV und der BZÄK, dass eine solche Entwicklung weder im Interesse der Patientinnen und Patienten noch im Interesse einer modernen Gesundheitsversorgung liegen kann.
Digitalisierung benötigt stabile Versorgungsstrukturen
Die Digitalisierung der Zahnmedizin basiert auf langfristigen Investitionen der Praxen. Gerade in der Kieferorthopädie wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in digitale Behandlungsprozesse vorgenommen. Hierzu zählen insbesondere digitale Patientenakten, Intraoralscanner, digitale Behandlungsplanungs- und Dokumentationssysteme sowie digitale Kommunikationslösungen für den Austausch zwischen Praxis, Labor und Patientinnen bzw. Patienten. Diese Technologien sind heute fester Bestandteil moderner kieferorthopädischer Versorgung und leisten einen wesentlichen Beitrag zu effizienten Arbeitsabläufen, einer hohen Behandlungsqualität und einer lückenlosen Dokumentation.
Diese Investitionen wurden unabhängig davon vorgenommen, ob eine Praxis durch einen Fachzahnarzt oder einen entsprechend qualifizierten Zahnarzt betrieben wird.
Der geplante Fachzahnarztvorbehalt würde dazu führen, dass ein erheblicher Teil dieser bestehenden digitalen Versorgungsstrukturen für die Behandlung gesetzlich Versicherter künftig nicht mehr genutzt werden könnte.
Dies widerspricht dem politischen Ziel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens konsequent auszubauen.
Digitalisierung kann Versorgung sichern – nicht Versorgung einschränken
Der VDDS unterstützt ausdrücklich das Ziel einer qualitativ hochwertigen kieferorthopädischen Versorgung.
Dieses Ziel wird jedoch nicht durch den Ausschluss bestehender Versorgungsstrukturen erreicht.
Die Digitalisierung bietet vielmehr die Möglichkeit Behandlungsqualität transparent zu dokumentieren, Versorgungskapazitäten effizient einzusetzen und wohnortnahe Behandlung zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund erscheint der geplante Fachzahnarztvorbehalt weder geeignet noch erforderlich, um die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Fazit
Der VDDS bittet den Gesetzgeber, den vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Leistungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren kritisch zu überprüfen und auf diese Regelung zu verzichten.
Eine moderne Gesundheitsversorgung benötigt den Ausbau digitaler Versorgungsstrukturen und keine gesetzlich bedingte Reduzierung bestehender Behandlungskapazitäten.
Digitalisierung kann Versorgung stärken – sie kann fehlende Versorgungskapazitäten jedoch nicht ersetzen. Deshalb sollten gesetzliche Regelungen bestehende, funktionierende Versorgungsstrukturen unterstützen und nicht gefährden.


