Köln, 23.11.2018. Die Röntgenverordnung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 nun auch im Dentalbereich die DIN 6862-2 anzuwenden ist. In einem Jahr müssen also die Röntgenlösungen DICOM-tauglich sein.
DICOM steht für „Digital Imaging and Communications in Medicine“ und ist ein weltweit etablierter Standard für die Speicherung und den Austausch von medizinischen Bilddaten. Ein DICOM-Datensatz besteht neben dem eigentlichen Bild aus zusätzlichen Metainformationen z.B. über den Patienten, Indikation, Aufnahmedaten, usw. Mit dieser untrennbaren Kopplung von Bild und Daten erreicht man ein höheres Maß an Datensicherheit bei Verwendung und Übermittlung dieser Daten an Dritte.
DICOM im Dentalbereich
Mit der Pflicht DICOM nun auch im Dentalbereich einzusetzen, hatte man nachvollziehbar unter Anderem im Sinn, diese Sicherheit in einer Zeit zunehmender Digitalisierung und Datenaustausches auch im Dentalbereich zu erreichen. Der DICOM-Standard enthält aber nicht nur Festlegungen zum Inhalt von Röntgenbildern, sondern beschreibt auch, wie Arbeitsabläufe gestaltet werden können, dass weder Bilder noch Informationen verloren gehen.
Diese Workflows sind besonders wichtig für große Kliniken, die mehrere Röntgensysteme und eine radiologische Abteilung besitzen. Die „normale“ Praxis hat diese Komplexität meist nicht, weswegen in diesen der einfachere VDDS-media-Standard weite Verbreitung für die Kommunikation mit Röntgensystemen hat. Er sorgt heute zuverlässig dafür, dass Patienten in verschiedenen Systemen einer Praxis sicher identifiziert werden.
Die DIN 6862-2 schreibt nun vor, welche Metainformationen (Patientenname, Indikation, …) zukünftig in Röntgenbildern enthalten sein müssen. Da der VDDS-media-Standard manche dieser Informationen nicht enthält und technologisch nach mehreren Jahrzehnten überholt ist, war der VDDS der Meinung, dass man versuchen sollte, DICOM auf ein für den dentalen Bereich sinnvollen Standard zu reduzieren. Auf Einladung des VDDS an die Industrie bildete sich 2015 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der im VDDS organisierten PVS-Hersteller und solchen der (Röntgen-)Industrie. In mittlerweile acht technischen Foren, diversen Telefonkonferenzen und halbjährlichen Abstimmungstreffen wurde kräftig an einem VDDS-DICOM-Standard gearbeitet.
VDDS-DICOM
Dabei ist ein Ziel, sich in die Welt der deutschen und internationalen Medizinstandards einzugliedern und von deren Weiterentwicklung in Zukunft zu profitieren. Um das zu erreichen, orientiert sich die Arbeitsgruppe an IHE-Profilen (Integrating the Healthcare Enterprise). In solchen Profilen wird für bestimmte Anwendungsfälle festgelegt, wie diese durch Standards zielgerichtet unterstützt werden sollen. Das von der Arbeitsgruppe entworfene Profil heißt „Basic Dental Workflow Profile (BDW)“.
Die verpflichtenden und optionalen Daten für einen Bildauftrag wurden in konstruktiver Runde erarbeitet und im BDW beschrieben. Weiterhin versucht die Arbeitsgruppe erfolgreiche Mechanismen von VDDS-media auf DICOM-Basis zu überführen. Dazu gehört die schnelle Zahnfilmaufnahme, bei der der Arzt auf das Bild quasi wartet, aber auch die einfache Konfiguration von Arbeitsstationen.
Basic Dental Workflow Profile
Aktuell wurde ein Zwischenstand des BDW zur Implementierung freigegeben, damit die PVS- und Röntgenhersteller mit den ersten Entwicklungen und Funktionstests beginnen können. Dieser erste Teil beinhaltet schon alles, was für eine erfolgreiche Umsetzung DIN 6862-2 (die derzeit noch als Entwurf vorliegt) notwendig ist. Parallel arbeitet die Arbeitsgruppe an der Lösung der noch offenen Punkte.
Der Beschluss des Länderausschuss Röntgenverordnung, dass ab 01.01.2020 digitale Röntgenbilder nur noch im DICOM-Format weitergegeben werden dürfen, wurde im Dezember 2019 in letzter Minute gestoppt. In der Zahnheilkunde ist die neue Regelung (DIN 6862-2:2019:09) lediglich für nach dem 31.03.2020 erstmalig in Betrieb genommene Röntgeneinrichtungen zur Digitalen Volumentomographie (DVT) verpflichtend.
Die gute Nachricht ist, dass laut Hersteller die Röntgengeräte nicht betroffen sind, da das Erzeugen der Daten im DICOM-Format durch die Röntgenprogramme erledigt wird. Das hat allerdings zur Folge, dass diese DICOM-fähig sein bzw. gemacht werden müssen. Es gibt noch keine zuverlässigen Informationen, unter welchen Bedingungen das gemacht werden kann. Es könnte passieren, dass sehr alte Röntgenprogramme nicht mehr aktualisiert und dafür neuere Versionen eingesetzt werden müssen. Das wiederum könnte sich dann doch auf die Röntgengeräte und Röntgenrechner auswirken.
Auch die PVS-Hersteller müssen tiefgehende Änderungen zur Abbildung des neuen Standards und den geänderten Abläufen vornehmen. Da alle Verwaltungsprogramme immer auf einem einheitlichen aktuellen Stand sind, stellt sich zumindest das Problem sehr alter Versionen hier nicht – wenn auch die Umsetzung der Änderungen einen weiteren Kraftakt darstellt.
Der VDDS wird sich bemühen, rechtzeitig weiter zur DICOM-Einführung zu informieren.