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Jetzt HANDELN !!! Elektronische Heilberufsausweise benötigen ECC !!!

29. Mai 2026

Ein dringender Aufruf der Bundeszahnärztekammer hat uns erreicht, welchen wir hier an dieser Stelle gerne an die betroffenen Zahnarztpraxen weitergeben möchten:

Wer nicht bereits gehandelt und sichergestellt hat, dass die Umstellung auf ECC erfolgt ist – auch vom Heilberufe-Ausweis (eHBA), in dessen Praxis wird ab 30. Juni 2026 das digitale Signieren und damit das Ausstellen und erfolgreiche Versenden von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten (eHKP) nicht mehr möglich sein!

Haben Sie schon gehandelt? Nein, dann lesen und handeln Sie bitte umgehend! Dies ist ein dringender Aufruf an alle Betroffenen, die noch nicht aktiv geworden sind. Zu viele Inhaberinnen und Inhaber von elektronischen Heilberufsausweisen haben noch nicht auf die Anschreiben ihrer Anbieter reagiert. Seit Monaten läuft der Tausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30.06.2026 getauscht werden.

Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich!

Wer ist betroffen? Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind daher
– alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
– alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
– alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten Betroffenen sind bereits tätig geworden. Trotzdem fehlt von vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten noch eine Rückmeldung. Diese sollten umgehend handeln!

Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Für alle elektronischen Heilberufsausweise, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören oder bereits ausgetauscht wurden ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich. Haben Sie jedoch eine entsprechende Aufforderung durch Ihren Anbieter (SHC, D-Trust oder medisign)
erhalten, sind dieser noch nicht gefolgt und benötigen den eHBA für die weitere Teilnahme über den 30.06.2026 hinaus, dann müssen Sie umgehend reagieren. Bei den E-Mails der Anbieter handelt es sich nicht um Werbung oder Spam. Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen. Betroffene erhalten neue, sichere Karten als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle persönlichen Daten gleich geblieben sind, oder eine neue Karte im Rahmen eines Neuantrags, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sollten sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen. Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral (die zusätzliche Laufzeit der Neukarte wird wie gewohnt berechnet). D-Trust bittet betroffene Kundinnen und Kunden, bei denen der eHBA getauscht werden muss und noch länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat und diejenigen, die umgezogen sind, vor Bestellung mit dem Support der D-Trust in Kontakt zu treten. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit
abgestimmte Gutscheine.

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:

SHC+CARE:
News & FAQ: https://shc-care.de/aktuelles/kartenausgabe-status/austausch-ehba/401

Medisign:
FAQ: https://www.medisign.de/support/article/sondertausch-2025-jetzt-zum-ehba-der-generation-2-1-
wechseln

D-Trust:
News: https://www.d-trust.net/de/newsroom/news/austauschaktion-fuer-ehbas-d-trust-reagiert-auf-
sicherheitsluecke-infineon-chips
FAQ: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#idemia-kartentausch

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