Seit dem 1. Januar 2023 ist das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) für alle Zahnarztpraxen Pflicht. Es schafft nicht nur für die Praxen sondern auch für Patienten einen deutlichen Mehrwert. Sämtliche Papierformulare und die gesamte Antragsstrecke werden digitalisiert, was zu einer Beschleunigung des Prozesses führt und für die Patienten das Ganze verständlicher und durchsichtiger gestaltet.
Dieses Verfahren ist für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) eingesetzt. Sämtliche Heil- und Kostenpläne (HKP) in diesen Bereichen wurden bisher als komplexe Papierformulare ausgehändigt, welche für Laien nur sehr schwer verständlich waren. Im Rahmen des EBZ werden diese Anträge digital erfasst, über das verschlüsselte Mail-Verfahren Kommunikation im Medizinwesen (KIM) an die Krankenkassen versandt und als allgemeinverständliches Formular an den Patienten ausgehändigt. Eine Rückmeldung der Krankenkasse erfolgt ebenfalls via KIM direkt an die Praxis. Das Praxisverwalstungssystem (PVS) erfasst Diese und teilt sie automatisch dem relevanten Patienten zu. Somit wird Zeit und bürokratischer Aufwand eingespart.
Die Anwendung des EBZ ist verpflichtend und kann nur in Ausnahmefällen wegfallen. Beispielsweise bei Programmfehlern oder sonstigen technischen Störungen kann der Antrag noch ausgedruckt werden und in Papierform per Post versandt werden. Der für die Praxis zuständige PVS-Hersteller kann Sie zu den verschiedenen EBZ-Programmmodulen beraten und gegebenenfalls schulen.
Weitere Informationen können Sie der Webseite der KZBV entnehmen.