Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale digitale Gesundheitsdossier in Deutschland. Seit 2025 wird die ePA für Alle schrittweise eingeführt. Damit erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine Akte, in der medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Impfungen oder zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen digital dokumentiert werden können.
Die ePA dient als lebenslange Informationsquelle und ermöglicht einen schnellen, sicheren und transparenten Austausch medizinischer Daten. Sie macht Patientinnen und Patienten zu aktiven Partnern in ihrer Gesundheitsversorgung: Sie können jederzeit einsehen, wer welche Daten eingestellt hat, eigene Dokumente hinzufügen und selbst über Zugriffsrechte entscheiden.
Vorteile der ePA
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Transparenz & Kontrolle: Versicherte behalten den Überblick über ihre Gesundheitsdaten und entscheiden, wer darauf zugreifen darf.
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Zentrale Dokumentation: Befunde, Medikationspläne, Impfungen, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Pflegedokumentationen oder das zahnärztliche Bonusheft können digital gespeichert werden.
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Bessere Versorgung: Ärztinnen, Zahnärzte, Apotheken und Kliniken können Informationen einfacher austauschen. Das reduziert Doppeluntersuchungen, verbessert die Koordination von Therapien und spart Zeit.
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Ortsunabhängiger Zugriff: Ob per App, mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK) oder über die Praxis – die ePA ist flexibel nutzbar.
Sicherheit und Datenschutz
Alle Daten gehören ausschließlich den Patientinnen und Patienten. Der Zugriff erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch sie – beispielsweise mit der eGK und einer PIN. Ärztinnen und Ärzte nutzen hierfür ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Speicherung erfolgt auf Servern in Deutschland, die den strengen europäischen Datenschutzbestimmungen unterliegen. Betreiber der ePA haben keinen Zugriff auf Inhalte.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Gesetzlich Versicherte erhalten diese in Form einer App, die auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden kann. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einer PIN von der Krankenkasse, um beim nächsten Arztbesuch ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen.
Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.
Elektronische Patientenakte vernetzt die Akteure im Gesundheitswesen
Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden.
Mit der Nutzung der ePA profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige optimale Versorgung. Kurz: Die elektronische Patientenakte ist das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung.
Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis
Die Nutzung der ePA entbindet Leistungserbringer nicht von ihrer Primärdokumentation im Praxisverwaltungssystem (PVS). Dokumente, die in die ePA hochgeladen werden, sind Kopien.
Das Praxispersonal kann – nach Autorisierung durch den Patienten – Befunde, Berichte oder Vorsorgeuntersuchungen in die Akte einstellen. Gleichzeitig können Patientinnen und Patienten selbst Dokumente hochladen oder wieder löschen. Grundsätzlich sind alle Daten in der ePA Eigentum des Patienten. Ärzte können grundsätzlich nur nach Autorisierung durch den Patienten auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen. Dazu nutzt der Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Wichtig dabei ist, dass die Betreiber der elektronischen Patientenakte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die in der ePA oder im PVS gespeicherten Daten haben.
Standards und Interoperabilität
Damit die ePA flächendeckend funktioniert, legt die gematik die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen fest. Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen definieren die Inhalte über medizinische Informationsobjekte (MIOs), etwa für den Medikationsplan oder das elektronische Bonusheft.
Der VDDS unterstützt diesen Prozess mit Schnittstellen und Spezifikationen, um eine sichere und verlässliche Vernetzung zwischen Praxen, Kliniken und Krankenkassen zu gewährleisten.
Kurz gesagt: Die ePA ist das sichere digitale Zuhause für Gesundheitsdaten – transparent, patientenzentriert und praxisnah.
Der VDDS setzt Standards
Mit einer ganzen Reihe von Schnittstellen unterstützt der VDDS die sichere und verlässliche Vernetzung sowie den Datenaustausch zwischen den Teilnehmern. Der VDDS verfügt über eigene Schnittstellen, die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen und teilweise auch frei verfügbar sind. Er arbeitet zusätzlich aktiv an der Spezifikation von Schnittstellen mit, die außerhalb des Verbandes entstehen.
Ohne Standards und Schnittstellen wäre der Datenaustausch und –abgleich zwischen Praxen, Kliniken und Krankenkassen nicht möglich.
Quellen: gematik.de, kbv.de, digitales-gesundheitswesen.de



