Änderungen im Bereich der gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen
Ab dem 01.01.2012 sollen Abrechnungen nur noch in elektronischer Form an die jeweilige KZV übermittelt werden. Das erfordert erhebliche Umstellungen gegenüber dem heutigen Verfahren, wo Papierbelege noch eine Rolle spielen. Für alle Abrechnungsbereiche sind neue Abrechnungsmodule der KZBV erforderlich. Im Bereich Konserve/-Chirurgie wurden sie bereits umgesetzt, der Bereich Kieferorthopädie ist aktuell in Arbeit. Das Modul für Zahnersatz muss noch umgestellt werden und für die Bereiche Parodontologie und Kieferbruch werden erstmals elektronische Module eingesetzt.

Der VDDS steht in engem Kontakt mit der KZBV, um diese umfangreichen Aufgaben erfolgreich und termingerecht umzusetzen. Die KZBV und der VDDS planen eine gemeinsame Arbeitsgruppe für ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Online-Übermittlung der Daten zur jeweiligen KZV.

Elektronische Übertragung der Fremdlaborabrechnung
Die elektronische Abrechnung ab dem 01.01.2012 betrifft auch die Abrechnungen von Dentallaboren. Die Rechnungen der Labore für die gesetzliche Abrechnung müssen in elektronischer Form an die KZV übermittelt werden. Damit die Rechnungen in den Praxen nicht manuell abgetippt werden müssen, wurde seitens der KZBV in Zusammenarbeit mit dem VDDS eine Schnittstelle zur Übertragung dieser Daten entwickelt, die dem VDZI zur Verfügung gestellt wurde.

Für Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Schnittstelle entstehen, hat der VDDS eine spezielle Seite eingerichtet. Die Informationen richten sich in erster Linie an Entwickler von Software für Dentallabore.

Die neue GOZ
Das Bundesgesundheitsministerium will die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) novellieren. Am 29.03.2011 wurde dazu ein Referentenentwurf vorgelegt. Der genaue Termin des Inkrafttretens liegt noch nicht fest. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer.

Zusammen mit unseren Mitgliedsunternehmen arbeiten wir an einer raschen Implementierung, so dass den Zahnärzten rechtzeitig zum Inkrafttreten eine aktuelle Abrechnungssoftware vorliegt.

Gesundheits-IT: Neuer Bundesverband bündelt Kräfte: VHitG, VDAP und VDDS werden zum bvitg

Berlin, 04.04.2011. Der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) e.V. und der Verband Deutscher Arztinformationssystemhersteller und Provider (VDAP) e.V. haben sich Anfang April zum Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) e.V. zusammgenschlossen. Gleichzeitig ist der Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen (VDDS) e.V. dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) e.V. als Mitglied beigetreten.

Der bvitg wird zukünftig in Deutschland die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertreten. Mit seinen Mitgliedern repräsentiert der Verband dann 90 Prozent des stationären, des ambulanten sowie des zahnmedizinischen IT-Marktes.

Vertreter des bvitg haben im Rahmen einer Pressekonferenz am 4.4.2011 in Berlin weitere Details zu dem Zusammenschluss vorgestellt.

bvitg

CGM Dentalsysteme
Mit der im Herbst 2009 erfolgten Fusion von ChreMaSoft und CompuDENT verband die Compugroup Medical Dentalsystem (CGM Dentalsysteme) als Marktführer für dentale Softwarelösungen bereits ihre Kernkompetenzen aus den erfolgreichen Produktlinien ChreMaSoft, CompuDENT Z1 und ZahnarztRechner. Dadurch veränderte sich formal die Mitgliederanzahl des VDDS.

VDDS-media 1.4
Die Spezifikation der Schnittstelle VDDS-media wurde auf dem Workshop am 17.06.2009 freigegeben. Neben Erweiterungen in den Dateiformaten und zur Unterstützung von 3D-Systemen wurde die Spezifikation inhaltlich verbessert. Mehr Diagramme, klarere Beschreibungen und übersichtlichere Anhänge sollen die Anwendung der Schnittstelle erleichtern.VDDS-media