Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz in seiner neuesten Fassung trat am 26.02.2013 in Kraft. Wieder einmal hat der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen, ohne Übergangsfristen für die Beteiligten (Zahnarztpraxen, Softwarehersteller etc.) zu berücksichtigen.

Die Umsetzung des neuen Patientenrechtegesetzes in der Praxisverwaltungssoftware wirft viele Fragen auf. Einerseits muss natürlich den Forderungen des Gesetzes Rechnung getragen werden, andererseits müssen die Anforderungen an die Dokumentation praxisgerecht sein.

Zusammenarbeit mit Standesorganisationen
Um die Anforderungen praxisgerecht umsetzen zu können, wird in enger Zusammenarbeit zwischen KZBV, Bundeszahnäztekammer und dem VDDS an einem Vorschlag zur sachgerechten Umsetzung gearbeitet. Am 30.04.2013 findet unter Federführung der KZBV ein erstes Abstimmungstreffen statt. Obwohl weder die KZBV noch die BZÄK oder der VDDS eine Auslegungshoheit besitzt, wird die Zusammenarbeit doch zu einer größtmöglichen Sicherheit bei der Interpretation und Umsetzung führen.

Die Softwareanbieter werden ihre Anwender zeitnah über die Ergebnisse und anstehenden Änderungen in der Software informieren.

Konformitätserklärungen bis auf weiteres unmöglich
Das neue Gesetz gibt einen Rahmen vor, der von den Gerichten interpretiert werden muss. Zur Zeit gibt es keine gängige Rechtsprechung nach diesem Gesetz. Eine belastbare Aussage, dass eine Software den Anforderungen des aktuellen Patientenrechtegesetzes entspricht, kann also von keinem Softwareanbieter gemacht werden. Sie können allerdings davon ausgehen, dass wir uns eingehend mit diesem Gesetz auseinandergesetzt haben, die weitere Entwicklung mit Interesse beobachten und im Rahmen eigener Initiativen begleiten. Die aktuell in den Praxen eingesetzte Software entspricht dem heutigen Kenntnisstand.

Die neue GOZ
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum 01.01.2012 novelliert. Der Verordnungsgeber hat zum 01.07.12 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung. Der VDDS hat sich stark dafür gemacht, dass die in 2011 veröffentlichte Anlage 2 praxis- und edv-gerecht gestaltet wird. Die Diskussionen und Abstimmungen innerhalb der Mitgliedsunternehmen, mit den PKVen, Beihilfen, BZÄK und BMG haben zu einer Überarbeitung des Rechnungsformulars geführt.Weitere Informationen finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer.

Änderungen im Bereich der gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen
Ab dem 01.01.2012 sollen Abrechnungen nur noch in elektronischer Form an die jeweilige KZV übermittelt werden. Das erfordert erhebliche Umstellungen gegenüber dem heutigen Verfahren, wo Papierbelege noch eine Rolle spielen. Für alle Abrechnungsbereiche sind neue Abrechnungsmodule der KZBV erforderlich. Im Bereich Konserve/-Chirurgie wurden sie bereits umgesetzt, der Bereich Kieferorthopädie ist aktuell in Arbeit. Das Modul für Zahnersatz muss noch umgestellt werden und für die Bereiche Parodontologie und Kieferbruch werden erstmals elektronische Module eingesetzt.

Der VDDS steht in engem Kontakt mit der KZBV, um diese umfangreichen Aufgaben erfolgreich und termingerecht umzusetzen. Die KZBV und der VDDS planen eine gemeinsame Arbeitsgruppe für ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Online-Übermittlung der Daten zur jeweiligen KZV.

Elektronische Übertragung der Fremdlaborabrechnung
Die elektronische Abrechnung ab dem 01.01.2012 betrifft auch die Abrechnungen von Dentallaboren. Die Rechnungen der Labore für die gesetzliche Abrechnung müssen in elektronischer Form an die KZV übermittelt werden. Damit die Rechnungen in den Praxen nicht manuell abgetippt werden müssen, wurde seitens der KZBV in Zusammenarbeit mit dem VDDS eine Schnittstelle zur Übertragung dieser Daten entwickelt, die dem VDZI zur Verfügung gestellt wurde.

Für Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Schnittstelle entstehen, hat der VDDS eine spezielle Seite eingerichtet. Die Informationen richten sich in erster Linie an Entwickler von Software für Dentallabore.

VDDS-media 1.4
Die Spezifikation der Schnittstelle VDDS-media wurde auf dem Workshop am 17.06.2009 freigegeben. Neben Erweiterungen in den Dateiformaten und zur Unterstützung von 3D-Systemen wurde die Spezifikation inhaltlich verbessert. Mehr Diagramme, klarere Beschreibungen und übersichtlichere Anhänge sollen die Anwendung der Schnittstelle erleichtern.VDDS-media