|
|
|
Das Patientenrechtegesetz in seiner neuesten Fassung trat am 26.02.2013 in Kraft. Wieder einmal hat der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen, ohne Übergangsfristen für die Beteiligten (Zahnarztpraxen, Softwarehersteller etc.) zu berücksichtigen.
Die Umsetzung des neuen Patientenrechtegesetzes in der Praxisverwaltungssoftware wirft viele Fragen auf. Einerseits muss natürlich den Forderungen des Gesetzes Rechnung getragen werden, andererseits müssen die Anforderungen an die Dokumentation praxisgerecht sein.
Zusammenarbeit mit Standesorganisationen Um die Anforderungen praxisgerecht umsetzen zu können, wird in enger Zusammenarbeit zwischen KZBV, Bundeszahnäztekammer und dem VDDS an einem Vorschlag zur sachgerechten Umsetzung gearbeitet. Am 30.04.2013 findet unter Federführung der KZBV ein erstes Abstimmungstreffen statt.
Obwohl weder die KZBV noch die BZÄK oder der VDDS eine Auslegungshoheit besitzt, wird die Zusammenarbeit doch zu einer größtmöglichen Sicherheit bei der Interpretation und Umsetzung führen.
Die Softwareanbieter werden ihre Anwender zeitnah über die Ergebnisse und anstehenden Änderungen in der Software informieren.
Konformitätserklärungen bis auf weiteres unmöglich Das neue Gesetz gibt einen Rahmen vor, der von den Gerichten interpretiert werden muss. Zur Zeit gibt es keine gängige Rechtsprechung nach diesem Gesetz. Eine belastbare Aussage, dass eine Software den Anforderungen des aktuellen Patientenrechtegesetzes entspricht, kann also von keinem Softwareanbieter gemacht werden. Sie können allerdings davon ausgehen, dass wir uns eingehend mit diesem Gesetz auseinandergesetzt haben, die weitere Entwicklung mit Interesse beobachten und im Rahmen eigener Initiativen begleiten. Die aktuell in den Praxen eingesetzte Software entspricht dem heutigen Kenntnisstand. |
|
|
|
|